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Salzburger Almkanal · Salzburger Almkanal

§ 13 Salzburger AlmkanalBeiträge der Ortsgemeinden.

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Ortsgemeinden Grödig und Morzg haben bis auf weiteres an die Wasserwerksgenossenschaft Almhauptkanal einen jährlichen Beitrag von 300, beziehungsweise 200 Schilling zu leisten.

(2) Diese Beiträge sind alle fünf Jahre auf ihre Angemessenheit einvernehmlich zu überprüfen; kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet der Landeshauptmann endgültig.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 1938-01-01