§ 10 Übereinkommen zur Unterdrückung des unerArtikel 10
Artikel 7
Alle Suchtgifte, wie auch alle Substanzen und Mittel, die zur Begehung eines der Delikte, auf die im Artikel 2 Bezug genommen ist, bestimmt sind, sollen der Beschlagnahme und Konfiskation unterworfen sein.