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Übereinkommen zur Unterdrückung des uner · Übereinkommen zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften

§ 19 Übereinkommen zur Unterdrückung des unerArtikel 19

Artikel 7

In KraftAmtlicher Text

Das vorliegende Übereinkommen, dessen französischer und englischer Text in gleicher Weise authentisch ist, trägt das Datum dieses Tages und wird bis zum 31. Dezember 1936 für jedes Mitglied des Völkerbundes und für jeden Nichtmitgliedstaat, der zur Konferenz, welche das vorliegende Übereinkommen ausgearbeitet hat, eingeladen wurde, oder dem der Völkerbundrat zu diesem Zwecke eine Abschrift des Übereinkommens zugesandt hat, zur Unterzeichnung offenstehen.