§ 0 Abkommen zwischen Österreich und Bayern
Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung des Freistaates Bayern über die Regelung der Wasserkraftnutzung der Saalach
StF: BGBl. Nr. 224/1959
Die durch den Verlauf der Staatsgrenze und den Ausbau einzelner Stufen sowie durch andere Umstände bedingten Verhältnisse am Saalachunterlauf lassen die Anwendung des Vertrages vom 16. Oktober 1950 über die Österreichisch-Bayerische Kraftwerke AG. auf die genannte Flußstrecke nicht zweckmäßig erscheinen. Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Bayerische Staatsregierung sind daher zur Regelung der Wasserkraftnutzung der Saalach wie folgt übereingekommen:
Das vorliegende Abkommen ist gemäß seinem Artikel VIII am 20. Juli 1959 in Kraft getreten.