Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Geschirrverordnung · Geschirrverordnung

§ 1 Geschirrverordnung

In KraftAmtlicher Text

Den in dieser Verordnung enthaltenen Verboten und Beschränkungen unterliegen

a) alle Geschirre und Geräte, die zur Gewinnung, Herstellung, Aufnahme, Aufbewahrung oder zum Transport von Lebensmitteln bestimmt sind, soweit sie mit Lebensmitteln in unmittelbare Berührung kommen,

(Anm.: lit. b aufgehoben durch BGBl. Nr. 823/1994 )

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 1994-10-13