Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Lehrkurse für Krankenpflegefach- und med · Lehrkurse für Krankenpflegefach- und medizinisch-technische Dienste

§ 1 Lehrkurse für Krankenpflegefach- und medFortbildung

In KraftAmtlicher Text

Lehrkurse zur Vertiefung der Kenntnisse im Krankenpflegefachdienst oder in den medizinisch-technischen Diensten (Fortbildungskurse) dürfen nur an Krankenanstalten eingerichtet werden, welche die zur Fortbildung notwendigen Einrichtungen besitzen und mit den zur Erreichung des Kurszieles erforderlichen Lehr- und Hilfskräften sowie Lehrmitteln ausgestattet sind.