Schutz der Wasservorkommen im Hochschwab · Schutz der Wasservorkommen im Hochschwabgebiet
§ 5 Schutz der Wasservorkommen im Hochschwab
Die Bewilligung von Wasserversorgungs-, Betriebs- und Verkehrsanlagen im Widmungsgebiet (§ 2) ist an das Vorhandensein oder die Errichtung einer hygienisch und technisch einwandfreien Abwasserbeseitigung gebunden.