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Europäisches Übereinkommen über den Schu · Europäisches Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport

§ 2 Europäisches Übereinkommen über den SchuARTIKEL 2

KAPITEL I KAPITEL römisch eins

In KraftAmtlicher Text

Dieses Übereinkommen findet Anwendung auf den internationalen Transport von

a) Einhufern und Tieren der Gattung Rind, Schaf, Ziege und Schwein, soweit sie Haustiere sind (Kapitel II),

b) Hausgeflügel und Hauskaninchen (Kapitel III),

c) Hunden und Hauskatzen (Kapitel IV),

d) anderen Säugetieren und Vögeln (Kapitel V),

e) kaltblütigen Tieren (Kapitel VI).