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ForstG · Forstgesetz 1975

§ 118 ForstGAufgabe der Fachschule

B. Forstfachschule

In KraftAmtlicher Text

Die Fachschule hat die Aufgabe, den Schülern die erforderlichen fachlichen Kenntnisse zu vermitteln, die sie befähigen, bei der Durchführung des forst- und jagdlichen Betriebsdienstes mitzuwirken sowie den Forstschutz- und forstlichen Beratungsdienst zu versehen. Im übrigen hat sie die im § 2 Abs. 1 des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes umschriebenen Aufgaben.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2023-11-17