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Feuchtgebiete als Lebensraum für Wasser- · Feuchtgebiete als Lebensraum für Wasser- und Watvögel

§ 11 Feuchtgebiete als Lebensraum für Wasser-

Artikel 11

In KraftAmtlicher Text

1. Dieses übereinkommen bleibt auf unbegrenzte Zeit in Kraft.

2. Jede Vertragspartei kann dieses übereinkommen nach einem Zeitraum von fünf Jahren, nachdem es für sie in Kraft getreten ist, gegenüber dem Verwahrer schriftlich kündigen. Die Kündigung wird vier Monate nach ihrem Eingang beim Verwahrer wirksam.