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Übereinkommen über die Erhaltung der eur · Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume

§ 15 Übereinkommen über die Erhaltung der eurArtikel 15

KAPITEL VI KAPITEL römisch sechs STÄNDIGER AUSSCHUSS

In KraftAmtlicher Text

Nach jeder Tagung übermittelt der Ständige Ausschuß dem Ministerkomitee des Europarats einen Bericht über seine Arbeit und die Durchführung des Übereinkommens.