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Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu · Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

§ 10a Montrealer Protokoll über Stoffe, die zuArtikel 10A: Weitergabe von Technologie

Artikel 10:

In KraftAmtlicher Text

Jede Vertragspartei unternimmt im Einklang mit den im Rahmen des Finanzierungsmechanismus geförderten Programmen alle durchführbaren Schritte, um sicherzustellen,

a) daß die besten verfügbaren umweltverträglichen Ersatzprodukte und damit zusammenhängenden Technologien rasch an die in Artikel 5 Absatz 1 bezeichneten Vertragsparteien weitergegeben werden und

b) daß die unter Buchstabe a vorgesehene Weitergabe unter gerechten und möglichst günstigen Bedingungen stattfindet.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 1993-03-11