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Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu · Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

§ 19 Montrealer Protokoll über Stoffe, die zuRücktritt

Artikel 19

In KraftAmtlicher Text

Jede Vertragspartei kann jederzeit nach Ablauf von vier Jahren nach dem Zeitpunkt, zu dem sie die in Artikel 2A Absatz 1 vorgesehenen Verpflichtungen übernommen hat, durch eine an den Depositar gerichtete schriftliche Notifikation von dem Protokoll zurücktreten. Der Rücktritt wird nach Ablauf eines Jahres nach dem Eingang der Notifikation beim Depositar oder zu einem gegebenenfalls in der Rücktrittsnotifikation genannten späteren Zeitpunkt wirksam.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 1993-03-11