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UFG · Umweltförderungsgesetz

§ 16 UFGZiele

2. Abschnitt Wasserwirtschaft

In KraftAmtlicher Text

Ziele der Förderung von Maßnahmen zur Wasservorsorge, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind

1. der Schutz des ober- und unterirdischen Wassers vor Verunreinigungen, die Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser sowie die Bereitstellung von Nutz- und Feuerlöschwasser;

2. die Sicherstellung eines sparsamen Verbrauches von Wasser;

3. die Verringerung der Umweltbelastungen für Gewässer, Luft und Böden sowie die Erhaltung des natürlichen Wasserhaushaltes;

4. die Berücksichtigung der künftigen Bedarfsentwicklung neben dem bestehenden Ver- und Entsorgungsbedarf.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2020-08-07