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Qualitätskontrolle und Qualitätssicherun · Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung in der HIV-Diagnostik

§ 2 Qualitätskontrolle und QualitätssicherunAnwendungsbereich

In KraftAmtlicher Text

Die Bestimmungen dieser Verordnung über die Qualitätssicherungsmaßnahmen für Labors und sonstige medizinische Einrichtungen, die HIV-Tests durchführen, sowie die Durchführung der Tests gelten nur für das diagnostische Vorgehen, insbesondere auch bei Spendern von Blut und Blutbestandteilen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2008-08-20