TNRSG · Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz
§ 10g TNRSGGebühren
Gebühren gemäß der §§ 9 Abs. 9 und 10a Abs. 7 fließen der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH zu.
TNRSG · Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz
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