§ 1 Messung und Kontrolle des Kondensat- (Te
Die Messung und Kontrolle des Kondensat- (Teer-), Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalts im Rauch einer Zigarette hat nach den Verfahren, die in den im Anhang dieser Verordnung genannten ISO-Normen beschrieben werden, zu erfolgen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2004-05-20