SaatG 1997 · Saatgutgesetz 1997
§ 49 SaatG 1997Beständigkeit
1. HAUPTSTÜCK Sortenzulassung
Eine Sorte ist beständig, wenn die Ausprägung ihrer maßgebenden Merkmale nach wiederholter Vermehrung oder im Fall eines besonderen Vermehrungszyklus am Ende eines jeden Zyklus unverändert ist.