Bekämpfung der Wüstenbildung in den von · Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre betroffenen Ländern § 39 Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Verwahrer Artikel 39 In KraftAmtlicher Text Der Generalsekretär der Vereinten Nationen ist Verwahrer des Übereinkommens. ← Vorherige · § 38 Inhalt § 40 · Nächste →