Umweltkontrollgesetz · Umweltkontrollgesetz
§ 13 UmweltkontrollgesetzGründererklärung und Anmeldung zum Firmenbuch
II. Abschnitt römisch zwei. Abschnitt Umweltbundesamt GmbH
Die Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft ist vom Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie abzugeben. Das Umweltbundesamt ist von seiner Geschäftsführung zur Eintragung im Firmenbuch anzumelden.