Schifffahrt – Regelung der Donauschiffah · Schifffahrt – Regelung der Donauschiffahrt (Ungarn)
§ 10 Schifffahrt – Regelung der DonauschiffahArtikel X. Artikel römisch zehn.
Die vertragschließenden Teile verpflichten sich, im Rahmen der eigenen Vorschriften für eine beschleunigte Grenzabfertigung der Donauschiffe zu sorgen.