§ 35 Abkommen zwischen Österreich und der BunAbgabenfreiheit für Vereinbarungen
Artikel 35
Die auf Grund dieses Abkommens abzuschließenden Vereinbarungen genießen in beiden Vertragsstaaten Abgabenfreiheit.
Artikel 35
Die auf Grund dieses Abkommens abzuschließenden Vereinbarungen genießen in beiden Vertragsstaaten Abgabenfreiheit.