Luftverkehrsabkommen (Polen) · Luftverkehrsabkommen (Polen)
§ 3 Luftverkehrsabkommen (Polen)Artikel III Artikel römisch drei
Alle Fragen, die mit der Gewährleistung der Sicherheit und mit der technischen Durchführung der Flüge zusammenhängen, werden im Anhang 2 zum vorliegenden Abkommen dargelegt und werden unter die Zuständigkeit der Luftfahrtbehörden der Vertragschließenden Teile fallen.