§ 3 Übereinkommen über die Gründung einer InArtikel III Artikel römisch drei
ABSCHNITT II ABSCHNITT römisch zwei Aufbau der Organisation
Die Organisation umfaßt:
eine Internationale Konferenz für das gesetzliche Meßwesen,
ein Internationales Komitee für das gesetzliche Meßwesen,
ein Internationales Büro für das gesetzliche Meßwesen,
gemäß den nachfolgenden Bestimmungen: