Schiffahrt auf der Donau · Schiffahrt auf der Donau
§ 13 Schiffahrt auf der DonauArtikel 13.
Abschnitt I. Abschnitt römisch eins. Donaukommission.
Die Kommission hat ihren Sitz in Galatz.
Sie kann jedoch mit einem Beschluß, zu dem die Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder erforderlich ist, ihren Sitz verlegen.