Warschauer Abkommen · Warschauer Abkommen
§ 7 Warschauer AbkommenArtikel 7.
3. ABSCHNITT. – LUFTFRACHTBRIEF.
Besteht die Sendung aus mehreren Frachtstücken, so kann der Luftfrachtführer vom Absender die Ausstellung mehrerer Luftfrachtbriefe verlangen.