Luftverkehrsabkommen (Israel) · Luftverkehrsabkommen (Israel)
§ 0 Luftverkehrsabkommen (Israel)
(Übersetzung)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Staates Israel über den Luftverkehr
StF: BGBl. Nr. 260/1963
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Staates Israel,
vom Wunsche geleitet, die Entwicklung des Luftverkehrs zwischen Österreich und Israel zu fördern und die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet im größtmöglichen Ausmaß zu verfolgen;
bestrebt, auf diesen Verkehr die Grundsätze und Regeln der Konvention über die Internationale Zivilluftfahrt, die am 7. Dezember 1944 in Chicago unterzeichnet wurde, anzuwenden;
sind wie folgt übereingekommen:
Das vorliegende Abkommen samt Anhang ist gemäß seinem Artikel 16 am 5. September 1963 in Kraft getreten.