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Donau-Save-Adria Eisenbahn-Gesellschaft, · Donau-Save-Adria Eisenbahn-Gesellschaft, ehemals Südbahn-Gesellschaft

§ 4 Donau-Save-Adria Eisenbahn-Gesellschaft,Artikel 4

In KraftAmtlicher Text

Hinsichtlich Anfechtungen und Ansprüchen bezüglich vernichteter, verlorener oder gestohlener Obligationen und Coupons der Gesellschaft findet weiterhin die französische Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit Anwendung. Alle diesbezüglich erforderlichen Zustellungen haben in Paris am gewählten Wohnsitz des Komitees der Obligationäre oder gegebenenfalls am Wohnsitz des oder der von ihm bestellten Liquidatoren zu erfolgen.