Weltpostverein – Satzung · Weltpostverein – Satzung
§ 13 Weltpostverein – SatzungOrgane des Vereins
Artikel 13
1. Die Organe des Vereins sind der Kongress, der Verwaltungsrat, der Rat für Postbetrieb und das Internationale Büro.
2. Die ständigen Organe des Vereins sind der Verwaltungsrat, der Rat für Postbetrieb und das Internationale Büro.