Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Luftverkehrsabkommen (BRD) · Luftverkehrsabkommen (BRD)

§ 0 Luftverkehrsabkommen (BRD)

die Bundesrepublik Deutschland

In KraftAmtlicher Text

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Luftverkehr

StF: BGBl. Nr. 136/1966

BGBl. Nr. 536/1991

in dem Wunsche, den Luftverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu regeln haben folgendes vereinbart:

Die Ratifikationsurkunden zu dem vorliegenden Abkommen sind am 31. Mai 1966 ausgetauscht worden; das Abkommen ist somit gemäß seinem Artikel 17 Absatz 2 am 30. Juni 1966 in Kraft getreten.

Der gemäß Artikel 64 des Bundes-Verfassungsgesetzes die Funktionen des Bundespräsidenten ausübende Bundeskanzler erklärt das am 15. März 1965 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Luftverkehr, welches also lautet:

für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde von dem gemäß Artikel 64 des Bundes-Verfassungsgesetzes die Funktionen des Bundespräsidenten ausübenden Bundeskanzler unterzeichnet, vom Vizekanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Handel und Wiederaufbau, vom Bundesminister für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 21. Mai 1965.