Luftverkehrsabkommen (Russische Föderati · Luftverkehrsabkommen (Russische Föderation)
§ 0 Luftverkehrsabkommen (Russische Föderati
Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.
Dieser Vertrag wird bis zum Abschluß eines neuen Vertrages in pragmatischer Weise weiter angewendet.
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel ( BGBl. Nr. 257/1994 ) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken über den Luftverkehr
StF: BGBl. Nr. 295/1968
BGBl. Nr. 203/1989
BGBl. Nr. 257/1994 (NR: GP XVIII RV 1193 AB 1270 S. 150. BR: AB 4717 S. 579. )
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, vom Wunsche geleitet, die weitere Entwicklung des Luftverkehrs zwischen den beiden Ländern zu fördern, haben nachstehendes vereinbart: