Internationaler Straßenverkehr (Russisch · Internationaler Straßenverkehr (Russische Föderation)
§ 13 Internationaler Straßenverkehr (RussischArtikel 13
III. Allgemeine Bestimmungen römisch drei. Allgemeine Bestimmungen
Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.
Verrechnungen und Zahlungen für Transporte, die sich aus der Erfüllung dieses Abkommens ergeben, werden gemäß den am Tag der Zahlung zwischen den Vertragschließenden Teilen geltenden Zahlungsabkommen durchgeführt.