Luftverkehrsabkommen (Türkei) · Luftverkehrsabkommen (Türkei)
§ 13 Luftverkehrsabkommen (Türkei)Übereinstimmung mit multilateralen Übereinkommen
ARTIKEL 13
Dieses Abkommen und sein Anhang werden in der Weise abgeändert, daß sie jedem multilateralen Übereinkommen, welches für beide Vertragschließenden Teile verbindlich ist, entsprechen.