Straßengüterverkehr (Vereinigtes Königre · Straßengüterverkehr (Vereinigtes Königreich)
§ 7 Straßengüterverkehr (Vereinigtes KönigreMitführen von Dokumenten
ARTIKEL 7
Die in Artikel 3 und 4 lit. a dieser Vereinbarung genannten Dokumente sind im Fahrzeug mitzuführen und jedem befugten Organ auf Verlangen vorzuweisen.