§ 0 Abkommen zwischen Österreich und Finnlan
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Finnland über den grenzüberschreitenden Straßenverkehr für Personen und Güter
StF: BGBl. Nr. 451/1981
BGBl. Nr. 7/1990
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Finnland
in dem Wunsch, die Straßenbeförderungen von Personen und Gütern zwischen den beiden Staaten oder im Transit durch ihre Gebiete weiter zu entwickeln,
haben folgendes vereinbart:
Die in Artikel 15 Absatz 1 des vorstehenden Abkommens vorgesehenen Mitteilungen wurden am 25. August 1981 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher am 24. Oktober 1981 in Kraft.