§ 13 Abkommen zwischen Österreich und FinnlanArtikel 13
III Allgemeine Bestimmungen römisch drei Allgemeine Bestimmungen
Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien regeln alle Fragen, die sich bei der Anwendung dieses Abkommens ergeben.
III Allgemeine Bestimmungen römisch drei Allgemeine Bestimmungen
Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien regeln alle Fragen, die sich bei der Anwendung dieses Abkommens ergeben.