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Übereinkommen über die Annahme einheitli · Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelung Nr. 28

§ 0 Übereinkommen über die Annahme einheitli

In KraftAmtlicher Text

Verordnung des Bundeskanzlers vom 18. Dezember 1981 über die Kundmachung der Regelung Nr. 28 gemäß dem Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung

StF: BGBl. Nr. 617/1981

Auf Grund des § 2 Abs. 4 Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293, wird verordnet: