§ 3 Vertrag über die Schadendeckung bei VerkArtikel 3
die Schweizerische Eidgenossenschaft
Dieser Vertrag läßt Schadenersatzansprüche gegen den Schädiger und den Halter von Kraftfahrzeugen (Motorfahrzeugen) unberührt.
die Schweizerische Eidgenossenschaft
Dieser Vertrag läßt Schadenersatzansprüche gegen den Schädiger und den Halter von Kraftfahrzeugen (Motorfahrzeugen) unberührt.