Luftverkehrsabkommen (Portugal) · Luftverkehrsabkommen (Portugal)
§ 0 Luftverkehrsabkommen (Portugal)
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON PORTUGAL
StF: BGBl. Nr. 28/1981
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Portugal, im folgenden „die Vertragschließenden Teile“ genannt,
als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt,
vom Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiete des Luftverkehrs zu fördern,
sind wie folgt übereingekommen:
Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 19 Z 2 am 26. November 1980 in Kraft getreten.