Luftverkehrsabkommen (Portugal) · Luftverkehrsabkommen (Portugal)
§ 9 Luftverkehrsabkommen (Portugal)Fluggäste im direkten Transitverkehr
Artikel 9
Fluggäste, die sich auf der direkten Durchreise durch das Hoheitsgebiet eines der Vertragschließenden Teile befinden, unterliegen – soweit die Sicherheitserfordernisse dies zulassen – lediglich einer vereinfachten Kontrolle. Gepäck und Fracht im direkten Transitverkehr sind von Zöllen und anderen ähnlichen Abgaben befreit.