Übereinkommen über Straßenverkehrszeiche · Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen
§ 2 Übereinkommen über Straßenverkehrszeiche
Anhänge zu diesem Übereinkommen
Die Anhänge zu diesem Übereinkommen, nämlich:
Anhang 1:
Straßenverkehrszeichen;
Abschnitt A:
Gefahrenwarnzeichen;
Abschnitt B:
Vorrangzeichen;
Abschnitt C:
Verbots- oder Beschränkungszeichen;
Abschnitt D:
Gebotszeichen;
Abschnitt E:
Sondervorschriftzeichen;
Abschnitt F:
Hinweiszeichen und Zeichen, die auf besondere Einrichtungen oder Serviceeinrichtungen für Verkehrsteilnehmer hinweisen;
Abschnitt G:
Wegweiser, Positions- oder Hinweiszeichen;
Abschnitt H:
Zusatztafeln;
Anhang 2:
Straßenmarkierungen;
Anhang 3:
Farbige Wiedergabe der in Anhang 1 angeführten Zeichen, Symbole und Tafeln
sind Bestandteile dieses Übereinkommens.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 1995-11-30