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Übereinkommen über Straßenverkehrszeiche · Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen

§ 2 Übereinkommen über Straßenverkehrszeiche

Anhänge zu diesem Übereinkommen

In KraftAmtlicher Text

Die Anhänge zu diesem Übereinkommen, nämlich:

Anhang 1:

Straßenverkehrszeichen;

Abschnitt A:

Gefahrenwarnzeichen;

Abschnitt B:

Vorrangzeichen;

Abschnitt C:

Verbots- oder Beschränkungszeichen;

Abschnitt D:

Gebotszeichen;

Abschnitt E:

Sondervorschriftzeichen;

Abschnitt F:

Hinweiszeichen und Zeichen, die auf besondere Einrichtungen oder Serviceeinrichtungen für Verkehrsteilnehmer hinweisen;

Abschnitt G:

Wegweiser, Positions- oder Hinweiszeichen;

Abschnitt H:

Zusatztafeln;

Anhang 2:

Straßenmarkierungen;

Anhang 3:

Farbige Wiedergabe der in Anhang 1 angeführten Zeichen, Symbole und Tafeln

sind Bestandteile dieses Übereinkommens.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 1995-11-30