Eisenbahndurchgangsverkehr durch Sopron · Eisenbahndurchgangsverkehr durch Sopron (Ungarn)
§ 0 Eisenbahndurchgangsverkehr durch Sopron
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über den Eisenbahndurchgangsverkehr durch das Gebiet der Stadt Sopron und Umgebung
StF: BGBl. Nr. 197/1982 (NR: GP XV RV 807 AB 841 S. 88. BR: S. 414. )
BGBl. III Nr. 90/2017
Die Republik Österreich und die Ungarische Volksrepublik haben, von dem Wunsch geleitet, die zwischen den beiden Staaten bestehenden gutnachbarlichen Beziehungen weiter zu entwickeln,
die Protokollarvereinbarung vom 30. Juni 1930 betreffend die Regelung des Eisenbahnverkehres über das Gebiet der Stadt Sopron und Umgebung unter Wahrung der in ihr enthaltenen Grundsätze den geänderten Verhältnissen anzupassen und
die Abwicklung des Eisenbahndurchgangsverkehrs zu erleichtern, folgendes vereinbart:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24. Feber 1982 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 22 Abs. 1 am 1. Mai 1982 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.