Eisenbahndurchgangsverkehr durch Sopron · Eisenbahndurchgangsverkehr durch Sopron (Ungarn)
§ 21 Eisenbahndurchgangsverkehr durch Sopron
Artikel 21
Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens tritt die österreichisch-ungarische Protokollarvereinbarung vom 30. Juni 1930 betreffend die Regelung des Eisenbahnverkehres über das Gebiet der Stadt Sopron und Umgebung außer Kraft.