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Schifffahrt – Internationales Schiffsver · Schifffahrt – Internationales Schiffsvermessungsübereinkommen von 1969

§ 22 Schifffahrt – Internationales SchiffsverSprachen

Artikel 22

In KraftAmtlicher Text

Dieses Übereinkommen ist in einer Urschrift in englischer und französischer Sprache abgefaßt, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Amtliche Übersetzungen werden in russischer und spanischer Sprache angefertigt und mit der unterzeichneten Urschrift hinterlegt.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren Regierungen hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.

GESCHEHEN zu London am 23. Juni 1969.