§ 2 Vertrag zwischen Österreich und DeutschlArtikel 2
Im Geltungsbereich dieses Vertrages dürfen österreichische Schiffe die deutschen Binnenwasserstraßen und deutsche Schiffe die österreichischen Wasserstraßen im Zusammenhang mit Beförderungen nach Maßgabe der Artikel 3 bis 7 befahren.