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Postdienste - Abkommen · Postdienste - Abkommen

§ 0 Postdienste - Abkommen

In KraftAmtlicher Text

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM SOUVERÄNEN MALTESER-RITTER-ORDEN ÜBER POSTDIENSTE

StF: BGBl. Nr. 447/1989 (NR: GP XVII RV 972 VV S. 108. BR: AB 3705 S. 518. )

Die Republik Österreich und der Souveräne Malteser-Ritter-Orden von dem Wunsche geleitet, die Beziehungen zwischen den beiden Vertragsparteien auf dem Gebiet des Postdienstes zu errichten und zu fördern,

sind übereingekommen, zur Sicherung der Anerkennung von Briefmarken, die von der Post des Souveränen Malteser-Ritter-Ordens herausgegeben werden, auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich, und der Beförderung von Briefen und Postkarten, die mit solchen Briefmarken freigemacht sind, innerhalb des Staatsgebietes der Republik Österreich, folgendes Abkommen zu schließen:

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. August 1989 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 10 Abs. 2 mit 1. November 1989 in Kraft.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.