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Postdienste - Abkommen · Postdienste - Abkommen

§ 3 Postdienste - Abkommen

In KraftAmtlicher Text

Artikel 3

Sammelsendungen

Die Post des Souveränen Malteser-Ritter-Ordens übermittelt jeweils einen oder mehrere Briefe und Postkarten, die mit Briefmarken des Ordens freigemacht sind, nach deren Entwertung durch die Post des Ordens in einem verschlossenen Sammelkuvert, das 2 kg nicht übersteigen darf und nach den Bestimmungen der italienischen Postverwaltung ausreichend mit italienischen Briefmarken freigemacht ist, an den Leiter des österreichischen Postamtes 1150 Wien.