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Postdienste - Abkommen · Postdienste - Abkommen

§ 5 Postdienste - Abkommen

In KraftAmtlicher Text

Artikel 5

Unzustellbare Briefe und Postkarten, Rücksendung und Nachforschung

Nach den Bestimmungen dieses Abkommens oder aus tatsächlichen Gründen unzustellbare Briefe und Postkarten sowie rückzusendende Sendungen werden der Botschaft des Souveränen Malteser-Ritter-Ordens in der Republik Österreich übergeben. Dieser Botschaft sind auch die von Dienststellen der österreichischen Post ausgefertigten oder beantworteten Nachforschungsschreiben zu übermitteln.