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Luftverkehrsabkommen (Algerien) · Luftverkehrsabkommen (Algerien)

§ 0 Luftverkehrsabkommen (Algerien)

In KraftAmtlicher Text

LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER DEMOKRATISCHEN VOLKSREPUBLIK ALGERIEN

StF: BGBl. Nr. 637/1991

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien,

Nachstehend in diesem Abkommen die Vertragsparteien genannt, ALS Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),

VON DEM Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zweck der Errichtung von Fluglinien für den Linienflugverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen,

SIND wie folgt übereingekommen:

_____________________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 91/1949

Die Mitteilungen gemäß Art. 16 des Abkommens wurden am 14. Jänner 1990 bzw. am 29. September 1991 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 16 mit 1. Dezember 1991 in Kraft.