FPVO 1993 · Fertigpackungsverordnung
§ 2 FPVO 1993
Erster Abschnitt
(1) Die zulässigen Abweichungen vom Nennvolumen sind in der nachstehenden Tabelle festgelegt:
Nennvolumen V n
Zulässige Abweichungen
(Plus und Minus)
Milliliter
in % von V n
in Milliliter
50
bis
100
–
3
100
bis
200
3
–
200
bis
300
–
6
300
bis
500
2
–
500
bis
1 000
–
10
1 000
bis
5 000
1
–
(2) Die Fehlergrenzen für das Randvollvolumen sind gleich den Fehlergrenzen für das Nennvolumen.
(3) Die systematische Ausnutzung der nach Abs. 1 festgelegten Fehlergrenzen ist unzulässig.
(4) Der Abstand zwischen der theoretischen Füllhöhe beim Nennvolumen und der oberen Randebene sowie der Leerraum muß für alle Flaschen desselben Musters (alle nach der gleichen Zeichnung hergestellten Flaschen) annähernd konstant sein.
(5) Alle Fehlergrenzen und Volumenangaben beziehen sich auf eine Temperatur von 20 ºC.