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FPVO 1993 · Fertigpackungsverordnung

§ 2 FPVO 1993

Erster Abschnitt

In KraftAmtlicher Text

(1) Die zulässigen Abweichungen vom Nennvolumen sind in der nachstehenden Tabelle festgelegt:

Nennvolumen V n

Zulässige Abweichungen

(Plus und Minus)

Milliliter

in % von V n

in Milliliter

50

bis

100

–

3

100

bis

200

3

–

200

bis

300

–

6

300

bis

500

2

–

500

bis

1 000

–

10

1 000

bis

5 000

1

–

(2) Die Fehlergrenzen für das Randvollvolumen sind gleich den Fehlergrenzen für das Nennvolumen.

(3) Die systematische Ausnutzung der nach Abs. 1 festgelegten Fehlergrenzen ist unzulässig.

(4) Der Abstand zwischen der theoretischen Füllhöhe beim Nennvolumen und der oberen Randebene sowie der Leerraum muß für alle Flaschen desselben Musters (alle nach der gleichen Zeichnung hergestellten Flaschen) annähernd konstant sein.

(5) Alle Fehlergrenzen und Volumenangaben beziehen sich auf eine Temperatur von 20 ºC.